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Erhöhungsposten

In den jeweiligen Preiserhöhungsjournalen werden zu jeder Leistung entsprechende Erhöhungsposten erstellt. Diese Posten können noch hinsichtlich des berechneten Preises bearbeitet werden.

Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn der Status des Erhöhungsposten Offen ist. Im Preiserhöhungsposten wird angezeigt, welche Preiserhöhung in % erfolgt ist bzw. wie die Weitergabe in % ist. Daraus ergibt sich die effektive Preiserhöhung in %, welche letztendlich an die Leistungen übergeben wird.

Aktionen

Preise übernehmen

Der entsprechende Erhöhungsposten wird an die Leistung übergeben. Zum Preiserhöhungsstichtag wird ein neuer Leistungsposten angelegt bzw. bearbeitet. Die veränderten Preise werden in den Leistungsposten übernommen.

Hinweis

Die Aktion kann nur genutzt werden, solange der Status des Postens Offen ist.

Übernahme stornieren

Ein Erhöhungsposten kann storniert werden, egal ob er dieser bereits übernommen wurde oder noch nicht. Ein Storno setzt die Übernahme zurück und storniert die ggf. vorab durchgeführte Übernahme.

Achtung

Wurde der Preis übernommen und ggf. auch schon abgerechnet, setzt die Stornierung nicht die Abrechnung zurück sondern storniert lediglich den Leistungsposten.