Zum Inhalt

Tarif - Urlaubseinstellungen

In den Tarifen kann über das Menüband der Urlaub (Urlaubsstaffel) hinterlegt werden. Die Ansprüche gelten für alle Mitarbeiter, die diesem Tarif zugeordnet sind. Der Anspruch gilt immer für ein volles Beschäftigungsjahr. Durch unterjährigen Ein- bzw. Austritt oder Wechsel der Betriebszugehörigkeit, wird der Urlaubsanspruch entsprechend in der Mitarbeiterbewertung angeglichen. Individuelle Urlaubsvereinbarungen können am Mitarbeiter hinterlegt werden.

Inforegister - Urlaubseinstellungen

In dem Inforegister Urlaubseinstellung kann für den jeweiligen Tarif die Urlaubsberechnung konfiguriert werden.

Berechnungseinstellungen

Berechnungsart

Mit dieser Einstellung kann die Urlaubsanspruchsberechnung konfiguriert werden.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung

Zum 1. Januar

Diese Variante ermittelt den Urlaubsanspruch zum 01. Januar bzw. zum Eintrittsmonat (des Mitarbeiters) eines Jahres. Im Januar/Eintrittsmonat wird geprüft, welche Urlaubsstaffel für den Mitarbeiter gültig ist. Sollte sich auf Grund der Betriebszugehörigkeit innerhalb des Jahres eine andere Urlaubsstaffel ergeben, wird diese erst zum Januar des Folgejahres berücksichtigt.

Gemittelt über Monate

Die Variante berücksichtigt einen Wechsel der Urlaubsstaffel innerhalb des Jahres. In diesem Fall werden alle relevanten Urlaubsstaffeln zu einem gemittelten Jahresanspruch gerechnet.

Rückwirkend zum 1. Januar

Diese Variante ermittelt bei ggf. unterjährigen Urlaubsstaffelungen den jeweils gültigen Anspruch rückwirkend zum 01. Januar bzw. zum Eintrittsmonat (des Mitarbeiters). Im Gegensatz zur Mittelwert wird der Anspruch rückwirkend gewährt.

Urlaubsanspruchsberechnung Zukunft

Über das Feld wird definiert, auf mit welchen Stammdatenkorrekturen der Urlaubsanspruch für den Rest des Jahres bzw. der Anstellung (bei unterjährigem Austritt) berechnet werden soll.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung

Basierend auf Stammdatenkorrekturen bis Jahresende

Der Anspruch wird mit allen bisher erfassten Stammdatenkorrekturen bis zum Ende des Jahres hochgerechnet.

Beispiel: Der aktuelle Bewertungsmonat ist 06 und es wurde für 09 eine Wechsel des Wochenfaktors von 3 auf 5 vorgenommen. In diesem Fall wird die bereits feststehende Korrektur für den Anspruch herangezogen und die Perioden 09 - 12 werden mit dem erhöhten Anspruch berechnet. Damit ergibt sich schon in 06 der bis zum Jahresende tatsächliche Anspruch, auch wenn erst in 09 die Stammdatenänderung erfolgt.

Basierend auf aktuellem Monat

Der Anspruch wird nur mit dem bis zum aktuellen Bewertungsmonat bekannten Stammdatenkorrekturen berücksichtigt. Veränderungen in der Zukunft bleiben davon unberührt.

Beispiel: Der aktuelle Bewertungsmonat ist 06 und es wurde für 09 eine Wechsel des Wochenfaktors von 3 auf 5 vorgenommen. In diesem Fall wird die bereits feststehende Korrektur für den Anspruch nicht herangezogen. Die Perioden 09 - 12 werden mit dem aktuellen Anspruch berechnet. Damit ergibt sich in 06 nur der Anspruch mit den aktuell gültigen Stammdatenkorrekturen. In der Periode 09 erfolgt dann eine Korrektur des Anspruchs auf Basis der Stammdatenkorrekturen.

Darstellung

Mit der Urlaubsdarstellung können zwei Varianten der Berechnung eingestellt werden.

Jährlich

Bei der Mitarbeiterbewertung wird immer der jährliche Jahresanspruch ausgewiesen. Sollte sich der Jahresanspruch innerhalb des Jahres durch verschiedene Umstände ändern, wird diese Änderung auf der Leistungsart 9310 - Urlaubskorrektur ausgewiesen.

Monatlich

Bei der Mitarbeiterbewertung wird immer der monatlich angesparte Urlaubsanspruch ausgewiesen. Hierfür wird der Jahresanspruch durch 12 geteilt und monatlich als Urlaubsanspruchskorrektur auf den Urlaubsanspruch gebucht. Mit der Urlaubsanspruchsberechnung "Gemittelt über Monate", wird nicht der gemittelte Jahresanspruch, sondern die zum Bewertungsmonat relevante Urlaubsstaffel durch 12 geteilt und auf der Leistungsart 9310 - Urlaubskorrektur ausgewiesen.

Rundung

Die Urlaubsrundung bestimmt, wie der Urlaubsanspruch und der Urlaubsrest gerundet werden sollen.

Variante Funktion
Exakt Rundung auf 2 Nachkommastellen
Halbe Tage Rundung auf halbe Tage
Ganze Tage Rundung auf ganze Tage

Verfallsmonat

Der Verfallsmonat steuert, zu welchem Monat der Vorjahresurlaub verfallen soll. Zur Auswahl stehen alle Monate und die Option "Kein Verfall". Ist ein entsprechender Monat gewählt, verfällt in dem Bewertungsmonat der Vorjahresrest. Die Option "Kein Verfall" steuert, dass der Vorjahresurlaub zu keinem Zeitpunkt verfällt.

Feste Urlaubsansprüche

Probezeit Berechnung

Über die Berechnungsart kann gesteuert werden, ob bzw wie der Probezeitanspruch berechnet werden soll. Hierbei stehen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Keine
    Es erfolgt kein Kürzung des Urlaubsanspruches innerhalb der Probezeit.
  • Nur bei Austritt
    Der Urlaubsanspruch wird erst Falle eines Austrittes gekürzt.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Einstellung ein Mitarbeiter vor dem Austritt ggf. mehr Urlaub in Anspruch nimmt, als ihm im Austrittsmonat zusteht.

  • Sofort
    Der Urlaubsanspruch wird während der Probezeit nur auf den Probezeitenanspruch berechnet. Nach der Probezeit wird der volle Tarifurlaub berechnet.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Einstellung IMMER während der Probezeit nicht der volle Tarifurlaub angezeigt wird.

Probezeit

Das Feld steuert die Berechnung des Enddatums der Probezeit am Mitarbeiter. Für die Berechnung der Dauer wird eine Datumsformel erfasst. Auf Basis des Eintrittsdatums wird dann das Probezeitende ermittelt.

Beispiel: 6M steht für 6 Monate.

Tritt ein Mitarbeiter innerhalb der Probezeit aus, hat diese Einstellung Auswirkungen auf die Urlaubsberechnung.

In der Probezeit

Dieses Feld ist nur editierbar wenn eine Probezeit hinterlegt wurde. Bestimmt, wie viele Tage Urlaubsanspruch ein Mitarbeiter innerhalb der Probezeit erhält. Der Urlaubsanspruch wird automatisch bei der Monatsbewertung, entsprechend der Betriebszugehörigkeit, angepasst.

Hinweis

Der erfasste Anspruch muss in Abhängigkeit von der Darstellung erfasst werden.

Beispiel: Die Darstellung ist auf jährlich gesetzt. Es wird nun der jährlich gekürzte Anspruch hinterlegt. Jahresanspruch = 30 Tage, Anspruch in der Probezeit = 25 Tage.

Bei Behinderung

Bestimmt wie viele Tage Urlaubsanspruch Mitarbeiter mit Behinderung zusätzlich haben. Gesetzlich sind die Tage für eine Vollzeitbeschäftigung derzeit auf 5 festgelegt.
Die Berechnung erfolgt auf der Leistungsart 9320 - Urlaubskorrektur Behinderung.

Austritt in der zweiten Jahreshälfte nach BUrlG

Diese Einstellung steuert die Anspruchsberechnung für den Austritt in der zweiten Jahreshälfte. Wird die Option deaktiviert, findet keine automatische Anwendung des § 5 Bundesurlaubsgesetz statt, dies muss dann manuell erfolgen.

Mindestanspruch nach BUrlG

Wurde die Anwendung des § 5 Bundesurlaubsgesetz aktiviert, kann der Anspruch der beim Austritt in der zweiten Jahreshälfte mindestens erworben wird, geändert werden (aktuell: mindestens 20 Tage).

Zusätzliches Urlaubsgeld

Mit Hilfe dieser Einrichtung können Sie Vorgaben für die Berechnung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes definieren. Die Einrichtung, ob bzw. ggf. mit einem abweichenden ZUG Teiler, kann am Mitarbeiter definiert werden. Die Berechnung des ZUG erfolgt grundsätzlich nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.

Als Berechnung wird folgende Formel genutzt:

\frac{Stundenwert\,des\,bezahlten\,Urlaubs}{ZUGTeiler} * {Aktuellem\,Tariflohn\,des\,Mitarbeiters} * {FaktorZUG}= {Zusätzliches\,Urlaubsgeld}

Teiler Wert

Der Teiler Wert wird benötigt um die 9450 zu berechnen. Der Wert kann bei Bedarf am Mitarbeiter übersteuert werden.

Achtung

Wird der Wert sowohl in dieser Einrichtung und auch ggf. abweichend am Mitarbeiter auf 0 gelassen, erfolgt keine korrekte Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Faktor

Der Faktor wird benötigt um eine korrekte Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes zu gewährleisten. Der Tarifvertrag der Gebäudereinigung sieht hier einen Wert von 1,85 vor.

Achtung

Wird der Wert auf 0 eingerichtet, erfolgt keine korrekte Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Urlaubsstaffeln

Gültig von

Im Feld Gültig von definieren Sie, ab welchem Monat die Urlaubsanspruchsstaffel gültig ist. Der Anspruch kann immer nur monatsweise beginnen.

Gültig bis

Im Feld Gültig bis definieren Sie, bis zu welchem Monat wann die Urlaubsanspruchsstaffel gültig ist. Der Anspruch kann immer nur monatsweise enden.

Ab Alter

Die Urlaubsstaffel kann in Abhängigkeit des Alters der Person angepasst werden.

Ab Betriebszugehörigkeit

Die Urlaubsstaffel kann nach Betriebszugehörigkeiten unterschieden werden. Die Betriebszugehörigkeit wird mit Hilfe der Datumsformel hinterlegt.

Datumsformel Zeitraum
1J 1 Jahr
2J 2 Jahre
12M 12 Monate
4W 4 Wochen

Urlaubstage

Das Feld Urlaubstage definiert den Urlaubsanspruch für die entsprechende Urlaubsstaffel

Hinweis

Es können weitere Felder einblendet werden, um bspw. den Anspruch nach Tarifgebieten bzw. Entgeltgruppen weiter einzugrenzen.

Zyklus für Ist- und Plantage

Wird bei den Mitarbeitern in der Urlaubseinrichtung die Einstellung Isttage oder Plantage gewählt, muss zwingend ein Vergleichszyklus eingerichtet werden. Aus dem Zyklus werden die möglichen Arbeitstage für einen Vollzeitbeschäftigen ermittelt und dann mit den Plan- bzw. Isttagen ins Verhältnis gesetzt.

Hinweis

Werden durch den bzw. die Zyklen keine Vergleichstage ermittelt, erfolgt bei der Bewertung ein Fehler.