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9320 - Urlaubskorrektur Behinderung

Auf dieser Leistungsart wird der Urlaubsanspruch aus einer Behinderung des Mitarbeiters aus den Leistungsarten 9315 und 9317 zusammengerechnet.

Hierbei wird immer der monatliche Anspruch seit Jahresbeginn und der aktuelle Wert der Leistungsart 9317 herangezogen. Hat sich der Anspruch zum Vormonat verändert, wird die Differenz auf der Leistungsart 9320 jeweils als Zu- oder Abgang festgeschrieben.