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9315 - Monatlicher Urlaubsanspruch Behinderung

Auf dieser Leistungsart wird der Urlaubsanspruch aus Behinderungen für einen Mitarbeiters gerechnet. Der ermittelte Wert wird durch 12 geteilt und als monatlicher Anspruch ausgewiesen.

Diese Leistungsart wird nur berechnet, wenn im Mitarbeiter - Urlaub eine Behinderung eingestellt ist.

Grundlegende Festlegungen

  • Die Höhe des Anspruchs aus Behinderung ist im Tarifvertrag hinterlegt.
  • Die Höhe des Anspruchs kann durch den Mitarbeiter überschrieben werden.
  • Der Saldo der Leistungsart 9320 über das gesamte Jahr, ergibt den Jahresanspruch aus Behinderung des Mitarbeiters.

Urlaubsdarstellung

In Abhängigkeit der Urlaubsdarstellung im Tarif ergeben sich folgende Varianten.

Monatliche Darstellung

Der Anspruch wird durch 12 Monate geteilt. Entsprechend ergibt sich der monatliche Anspruch.

Jährliche Darstellung

Der Jahresanspruch wird entweder aus dem Mitarbeiter oder dem Tarif ermittelt.

Austritt

Tritt ein Mitarbeiter aus, prüft das System wieviele Tage Urlaubsanspruch der Mitarbeiter bis zum Austritt erhalten hat. Im zweiten Schritt ermittelt die Bewertung den tatsächlichen Urlaubsanspruch zum Austritt. Die Differenz wird als Korrektur auf der Leistungsart 9320 - Urlaubskorrektur Behinderung ausgewiesen.

Urlaubsberechnung

Es wird hier nicht nach den gewählten Einstellungen im Mitarbeiter gerechnet, sondern es gibt eine feste Berechnung des Anspruches aus Behinderung.

  1. Ermittlung des Anspruches

  2. Beschäftigungskürzung
    Bei jährlicher Darstellung wird der gefundene Anspruch um die verbleibenden maximalen Beschäftigungsmonate (Leistungsart 0261) gekürzt.

    Formel

    \frac{Anspruch}{12} * {Maximale\,Beschäftigungsmonate} = {Anspruch\,(Neu)}

    Beispiel

    Es wurde eine Anspruch von 5 Tagen ermittelt. Der Mitarbeiter tritt zum 1.5. ein, es verbleiben 8 Beschäftigungsmonate (Mai bis Dezember).

    \frac{5_{Tage}}{12_{Monate}} * {8_{Monate}} = {3,333_{Tage}}

    Bei monatlicher Darstellung wird keine Kürzung vorgenommen!

    Der gefundene Anspruch wird bei monatlicher Darstellung aber durch 12 geteilt.

  3. Teilzeitkürzung bzw. Aufstockung durch Überarbeit
    Die Teilzeitkürzung berücksichtigt die Arbeitszeit und setzt den Mitarbeiter Wochenfaktor und den Tarif Wochenfaktor ins Verhältnis zueinander. Wenn dieser Faktor nicht 1 ist, wird eine Kürzung bzw. Aufstockung des Urlaubsanspruches vorgenommen.

    Formel

    Faktorbestimmung $$ \frac{Mitarbeiter_{\,Wochenfaktor}}{Tarif_{\,Wochenfaktor}} = {Faktor_{Teilzeit}} $$

    Kürzung bzw. Aufstockung der Urlaubsstaffel $$ {Anspruch} * {Faktor_{Teilzeit}} = {Anspruch\,(Neu)} $$

    Beispiel Kürzung

    Die Berechnungen haben aktuell 3,333 Tage Anspruch ergeben (Beispiel von oben wird fortgesetzt).
    Der Mitarbeiter arbeitet in einer 3-Tage Woche. Tariflich ist eine 5-Tage Woche eingestellt.

    Faktorbestimmung $$ \frac{3_{TageWoche}}{5_{TageWoche}} = {0,6} $$

    Kürzung der Urlaubsstaffel $$ {3,333_{Tage}} * {0,6_{Faktor\,Teilzeit}} = {2_{Tage}} $$

    Beispiel Aufstockung

    Die Berechnungen haben aktuell 3,333 Tage Anspruch ergeben (Beispiel von oben wird fortgesetzt).
    Der Mitarbeiter arbeitet in einer 6-Tage Woche. Tariflich ist eine 5-Tage Woche eingestellt.

    Faktorbestimmung $$ \frac{6_{TageWoche}}{5_{TageWoche}} = {1,2} $$

    Aufstockung der Urlaubsstaffel $$ {3,333_{Tage}} * {1,2_{Faktor\,Teilzeit}} = {4_{Tage}} $$

  4. Rundung
    Der ermittelte Wert wird gerundet wie in der tariflich eingestellten Rundung festgelegt.