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9310 - Urlaubskorrektur

Auf dieser Leistungsart wird der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters aus den Leistungsarten 9305 und 9307 zusammengerechnet.

Hierbei wird immer der monatliche Anspruch seit Jahresbeginn und der aktuelle Wert der Leistungsart 9307 herangezogen. Hat sich der Anspruch zum Vormonat verändert, wird die Differenz auf der Leistungsart 9310 jeweils als Zu- oder Abgang festgeschrieben.