Zum Inhalt

9305 - Monatlicher Urlaubsanspruch

Diese Leistungsart ermittelt den Urlaubsanspruch (Mitarbeiter oder Tarif) für den aktuellen Monat.

Der Anspruch wird durch 12 geteilt und als Monatsanspruch ausgewiesen. Ist die Betriebszugehörigkeit nicht auf Monatsersten gestellt wird kein Anspruch ermittelt.

Innerhalb der Probezeit wird in Abhängigkeit von der Tarifeinstellung der korrekte Anspruch berechnet und beim einer Betriebszugehörigkeit nach der Probezeit auch rückwirkend auf dieser Leistungsart korrigiert.

Der Urlaubsanspruch wird von folgenden Faktoren beeinflusst.

  • Urlaubsanspruchsberechnung im Tarif
  • Urlaubsdarstellung im Tarif
  • Urlaubsrundung im Tarif
  • Urlaubsberechnung am Mitarbeiter
  • Wochenfaktor am Mitarbeiter
  • Urlaubsanspruch am Mitarbeiter

Grundlegende Festlegungen

  • Der Urlaubsanspruch wird auf Grundlage des Tarifes gerechnet.
  • Ist im Mitarbeiter eine abweichende Urlaubsstaffel hinterlegt, hat diese Priorität.
  • Der Saldo der Leistungsart 9310 über das gesamte Jahr, ergibt den Jahresanspruch des Mitarbeiters.
  • Der Urlaubsanspruch wird auf Basis der Betriebszugehörigkeit Leistungsart 0260 - Betriebszugehörigkeit in Monaten ermittelt.
  • Die Anspruchsberechnung bestimmt, ob der Mitarbeiter zum Stichtag 1. Januar/Eintritt einen einheitlichen Anspruch oder einen für das Jahr gemittelten Anspruch erhält.

Urlaubsdarstellung

In Abhängigkeit der Urlaubsdarstellung im Tarif ergeben sich folgende Varianten.

Monatliche Darstellung

Der Jahresanspruch wird durch 12 Monate geteilt. Entsprechend ergibt sich der monatliche Anspruch. Steht die Urlaubsanspruchsberechnung auf Gemittelt über Monate, wird für jeden Bewertungsmonat die Betriebszugehörigkeit erneut geprüft. Der monatliche Anspruch kann sich somit unterjährig ändern. Hat ein Mitarbeiter im ersten Beschäftigungsmonat noch keinen vollen Monat Betriebszugehörigkeit, wird für den ersten Monat kein Urlaubsanspruch gerechnet.

Im Falle der Urlaubsberechnung Zum 1. Januar, wird immer die Urlaubsstaffel durch 12 geteilt, in welcher der Mitarbeiter im 1. Januar des Bewertungsjahres steht.

Jährliche Darstellung

Der Jahresanspruch wird entsprechend der Anspruchsberechnung ermittelt. Steht die Anspruchsberechnung auf Zum 1. Januar, wird der Urlaubsanspruch zum 1. Januar ermittelt. Steht Anspruchsberechnung auf Gemittelt über Monate, werden aus allen Zeiträumen die entsprechenden Urlaubsansprüche gebildet und summiert ausgewiesen (gemittelt).

Austritt

Tritt ein Mitarbeiter aus, prüft das System wie viele Tage Urlaubsanspruch der Mitarbeiter bis zum Austritt erhalten hat. Im zweiten Schritt ermittelt die Bewertung den tatsächlichen Urlaubsanspruch zum Austritt. Die Differenz wird als Korrektur auf der Leistungsart 9310 - Urlaubskorrektur ausgewiesen.

Der Austritt innerhalb der Probezeit bzw. der Anspruch nach BUrlG wird in diesem Fall entsprechend berücksichtigt (sofern aktiviert) und entsprechend als Korrektur ausgewiesen.

Urlaubsberechnungen

Je nach gewählter Variante am Mitarbeiter, werden die ermittelten Ansprüche der Urlaubsstaffeln angepasst.

Keine Berechnung

Es wird kein Urlaub berechnet.

Nach Beschäftigung

  1. Ermittlung einer gültigen Staffel
    Es wird über die tariflich eingestellte Berechnungsart entweder zum Jahresanfang oder für den aktuellen Monat (bei Jährlicher Darstellung Gemittelt) eine gültige Urlaubstaffel ermittelt.

    Grundlegendes

    • Wenn mehr als eine Urlaubsstaffel gültig ist, wird ein Hinweis im Bewertungsprotokoll erscheinen.
    • Die gültige Staffel wird auf Grundlage des Alter und / oder Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters ermittelt. (aus dem Tarif)
    • Aktuelles Tarifgebiet und Entgeltgruppe aus dem Mitarbeiter werden berücksichtigt (bei Urlaubstaffel aus dem Tarif)
    • Die Urlaubsstaffeln des Mitarbeiters überschreiben die des Tarifs
  2. Probezeit (nur bei Austritt)
    Wenn die Beschäftigung des Mitarbeiters innerhalb der tariflich eingestellten Probezeit endet, wird entweder ein Mitarbeiter Individueller Anspruch oder der tarifliche Wert herangezogen. Dieser Wert ersetzt die gefundene Urlaubsstaffel.

  3. Beschäftigungskürzung
    Bei jährlicher Darstellung wird die gefundene Urlaubsstaffel um die verbleibenden maximalen Beschäftigungsmonate (Leistungsart 0261) gekürzt.

    Formel

    \frac{Urlaubsstaffel}{12} * {Maximale\,Beschäftigungsmonate} = {Urlaubsstaffel\,(Neu)}

    Beispiel

    Es wurde eine Urlaubsstaffel von 24 ermittelt. Der Mitarbeiter tritt zum 1.5. ein, es verbleiben 8 Beschäftigungsmonate (Mai bis Dezember).

    \frac{24_{Tage}}{12_{Monate}} * {8_{Monate}} = {16_{Tage}}

    Bei monatlicher Darstellung wird keine Kürzung vorgenommen!

    Die gefundene Staffel wird bei monatlicher Darstellung aber durch 12 geteilt.

  4. Bundesurlaubsgesetz (nur bei Austritt in der zweiten Jahreshälfte)
    Danach findet, abhängig ob dass Bundesurlaubsgesetz angewendet wird, eine Aufstockung auf die eingestellten Tage statt (gesetzlich vorgeschrieben sind aktuell 20 Tage bei einer Vollzeitstelle). Dieser Wert überschreibt die Urlaubsstaffel nur dann, wenn die Beschäftigung des Mitarbeiters in der zweiten Jahreshälfte endet und der Mitarbeiter mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit (Wartezeit) vorweisen kann.

  5. Teilzeitkürzung bzw. Aufstockung durch Überarbeit
    Die Teilzeitkürzung berücksichtigt die Arbeitszeit und setzt den Mitarbeiter Wochenfaktor und den Tarif Wochenfaktor ins Verhältnis zueinander. Wenn dieser Faktor nicht 1 ist, wird eine Kürzung bzw. Aufstockung des Urlaubsanspruches vorgenommen.

    Formel

    Faktorbestimmung $$ \frac{Mitarbeiter_{\,Wochenfaktor}}{Tarif_{\,Wochenfaktor}} = {Faktor_{Teilzeit}} $$

    Kürzung bzw. Aufstockung der Urlaubsstaffel $$ {Urlaubsstaffel} * {Faktor_{Teilzeit}} = {Urlaubsstaffel\,(Neu)} $$

    Beispiel Kürzung

    Die Berechnungen haben aktuell 16 Tage Urlaubsstaffel ergeben (Beispiel von oben wird fortgesetzt).
    Der Mitarbeiter arbeitet in einer 3-Tage Woche. Tariflich ist eine 5-Tage Woche eingestellt.

    Faktorbestimmung $$ \frac{3_{TageWoche}}{5_{TageWoche}} = {0,6} $$

    Kürzung der Urlaubsstaffel $$ {16_{Tage}} * {0,6_{Faktor\,Teilzeit}} = {9,6_{Tage}} $$

    Beispiel Aufstockung

    Die Berechnungen haben aktuell 16 Tage Urlaubsstaffel ergeben (Beispiel von oben wird fortgesetzt).
    Der Mitarbeiter arbeitet in einer 6-Tage Woche. Tariflich ist eine 5-Tage Woche eingestellt.

    Faktorbestimmung $$ \frac{6_{TageWoche}}{5_{TageWoche}} = {1,2} $$

    Aufstockung der Urlaubsstaffel $$ {16_{Tage}} * {1,2_{Faktor\,Teilzeit}} = {19,2_{Tage}} $$

  6. Rundung
    Der ermittelte Wert wird gerundet wie in der tariflich eingestellten Rundung festgelegt.

Isttage

  1. Ermittlung einer gültigen Staffel
    Wie bei Nach Beschäftigung beschrieben wird hier die gültige Staffel ermittelt.

  2. Probezeit (nur bei Austritt)
    Wie bei Nach Beschäftigung beschrieben wird hier die Probezeitkürzung durchgeführt.

  3. Bestimmung der Isttage für den aktuellen Monat
    Der Urlaub nach Isttagen wird immer monatlich dargestellt und berechnet jeden Monat den erlangten Urlaub aus der tatsächlichen Tätigkeit (=Isttage).
    Zuerst wird aus dem Tarifzyklus für Ist- und Plantage ein Vergleichswert ermittelt, wie viele Tage der Mitarbeiter in diesem Monat hätte arbeiten können.
    Danach werden die Isttage aus der Leistungsart 9250 für den Mitarbeiter ermittelt.

    Beide oben beschriebenen Werte werden über folgende Formel ins Verhältnis gesetzt.

    Formel

    Faktorbestimmung $$ \frac{\frac{Urlaubsstaffel}{12_{Monate}}}{Arbeitstage_{Tarif}} = {Faktor_{Isttage}} $$

    Berechnung des aktuellen Anspruchs (in diesem Monat) $$ {Faktor_{Isttage}} * {Arbeitstage_{Mitarbeiter(Isttage\,9250)}} = {Urlaubswert_{Monatlich}} $$

    Beispiel

    Die Berechnungen haben aktuell 24 Tage Urlaubsstaffel ergeben. Für den Tarif werden im aktuellen Monate 21 Arbeitstage berechnet, der Mitarbeiter hat 15 Tage gearbeitet (Isttage aus Leistungsart 9250).

    Faktorbestimmung $$ \frac{\frac{24_{Tage}}{12_{Monate}}}{21_{Tarif\,Arbeitstage}} = {0,0952_{Faktor\,Isttage}} $$

    Urlaub auf Isttage anpassen $$ {0,0952_{Faktor\,Isttage}} * {15_{Mitarbeiter\,Arbeitstage}} = {1,429_{Tage}} $$

    1,429 Tage sind der aktuelle Monatswert

    Der Urlaub nach Isttagen wird immer Monatlich ausgewiesen, da dieser jeden Monat durch die tatsächlich gearbeiteten Tage neu berechnet wird.

  4. Rundung
    Der ermittelte Wert wird gerundet wie in der tariflich eingestellten Rundung festgelegt.

Plantage

Der Urlaubsanspruch wird auf Basis der Planung (Einsatztermine) des Mitarbeiters ermittelt.

  1. Ermittlung einer gültigen Staffel
    Wie bei Nach Beschäftigung beschrieben wird hier die gültige Staffel ermittelt.

  2. Probezeit (nur bei Austritt)
    Wie bei Nach Beschäftigung beschrieben wird hier die Probezeitkürzung durchgeführt.

  3. Bestimmung der Plantage für den aktuellen Monat
    Der Urlaub nach Plantagen wird immer monatlich dargestellt und berechnet jeden Monat den erlangten Urlaub aus der geplanten Tätigkeit (=Plantage).
    Zuerst wird aus dem Tarifzyklus für Ist- und Plantage ein Vergleichswert ermittelt, wie viele Tage der Mitarbeiter in diesem Monat hätte arbeiten können.
    Danach werden die Plantage aus der Leistungsart 0251 für den Mitarbeiter ermittelt.

    Beide oben beschriebenen Werte werden über folgende Formel ins Verhältnis gesetzt.

    Formel

    Faktorbestimmung $$ \frac{\frac{Urlaubsstaffel}{12_{Monate}}}{Arbeitstage_{Tarif}} = {Faktor_{Plantage}} $$

    Berechnung des aktuellen Anspruchs (in diesem Monat) $$ {Faktor_{Plantage}} * {GeplanteTage_{Mitarbeiter}} = {Urlaubswert_{Monatlich})} $$

    Beispiel

    Die Berechnungen haben aktuell 24 Tage Urlaubsstaffel ergeben. Für den Tarif werden im aktuellen Monate 21 Arbeitstage berechnet, der Mitarbeiter wurde für 17 Tage eingeplant.

    Faktorbestimmung $$ \frac{\frac{24_{Tage}}{12_{Monate}}}{21_{Tarif\,Arbeitstage}} = {0,0952_{Faktor\,Plantage}} $$

    Urlaub auf Plantage anpassen $$ {0,0952_{Faktor\,Plantage}} * {17_{GeplanteTage\,Mitarbeiter}} = {1,618_{Tage}} $$

    1,618 Tage sind der aktuelle Monatswert

    Der Urlaub nach Plantagen wird immer monatlich ausgewiesen, da dieser jeden Monat durch die geplanten Tage neu berechnet wird.

  4. Rundung
    Der ermittelte Wert wird gerundet wie in der tariflich eingestellten Rundung festgelegt.