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Feiertagsberechnungsmodell

Das Feiertagsberechnungsmodell wird am Mitarbeiter hinterlegt und kann verschiedene Arten der Feiertagsbezahlung steuern.

Register Allgemein

Über einen entsprechenden eindeutigen Code und eine aussagekräftige Beschreibung wird das Modell vordefiniert.

Register Einstellungen

Berechnungseinstellungen

Über die Optionen kann gewählt werden, ob bzw. wie die Berechnung erfolgen soll.

Dabei stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Keine Berechnung

Feiertage bzw. deren Bezahlung müssen manuell im Erfassungsregister definiert werden.

Erfassungsregister

Mit der Option werden die Felder für das Holen der Sollzeiten aktiviert. Mit Hilfe der Optionen werden die Einsatztermine in Abhängigkeit der Feiertagsbelegung auf die eingerichteten Zielleistungsarten umgebucht. Das Umbuchen erfolgt mit dem Sollzeiten holen im Erfassungsregister.

Hinweis

Sind keine Zielleistungsarten definiert, wird die Leistungsart aus den Planungseinstellungen des Einsatzes verwendet.

Arbeitszeitposten

Mit der Option werden weitere Felder zur Einrichtung der Berechnung aktiviert. Mit Hilfe dieser Option erfolgt die Berechnung des Feiertags auf Grund der eingerichteten Berechnungen.

Achtung

Ist zum betreffenden Feiertag im Erfassungsregister eine Erfassung vorhanden, wird die Berechnungseinstellung ignoriert.

Umplanen Sollzeiten holen

Der Bereich bzw. die Felder werden aktiviert, wenn die Berechnungseinstellungen auf Erfassungsregister eingerichtet wurden.

Feiertag Produktiv (Zielleistungsart)

Über das Feld kann definiert werden, auf welche Leistungsart beim Sollzeiten holen die Einsatztermine umgebucht werden.

Hinweis

Es werden in diesem Fall die Einsatztermine, bei denen in der Feiertagsplanung Belegen hinterlegt wurde umgebucht.

Achtung

Es stehen nur Leistungsarten zur Auswahl, deren Statistikart Feiertagsbezahlung ist.

Feiertag Unproduktiv (Zielleistungsart)

Über das Feld kann definiert werden, auf welche Leistungsart beim Sollzeiten holen die Einsatztermine umgebucht werden.

Hinweis

Es werden in diesem Fall die Einsatztermine, bei denen in der Feiertagsplanung Nicht Belegen hinterlegt wurde umgebucht.

Achtung

Es stehen nur Leistungsarten zur Auswahl, deren Statistikart Feiertagsbezahlung ist.

Zielleistungsart

Wurde die Berechnungseinstellungen auf Arbeitszeitposten eingerichtet, muss eine Leistungsart hinterlegt werden, auf welche das Ergebnis der Feiertagsberechnung festgeschrieben werden soll.

Achtung

Es stehen nur Leistungsarten zur Auswahl, deren Statistikart Feiertagsbezahlung ist.

Stundenberechnung

Basis für Feiertagsstunden

Für die Ermittlung der Feiertagsstunden können verschiedene Grundlagen herangezogen werden.

Folgende Optionen stehen zur Verfügung

Nach Posten

Es werden die Stunden aus den ermittelten Arbeitszeiten herangezogen.

Hinweis

Hierbei ist darauf zu achten, dass über die Arbeitszyklen nicht nur die Wochentage, sondern auch die Arbeitszeit an den spezifischen Tagen angegeben werden muss.

Leistungsart

Über die das Feld Leistungsart kann eine eingerichtete Leistungsart eingerichtet werden, aus welcher Stundenwert herangezogen werden soll. Dies kann bspw. ein Durchschnittsstundenwert sein.

Leistungsart (Stunden)

Wurde die Basis der Feiertagsstunden auf die Option Leistungsart eingerichtet, kann eine Leistungsart hinterlegt werden, aus der die Stunden für die Feiertagsermittlung herangezogen werden sollen.

Mindeststundenprüfung

Wurde die Basis der Feiertagsstunden auf die Option Leistungsart eingerichtet, kann definiert werden, ob bzw. gegen welchen Wert die Stunden aus der eingerichteten Leistungsart einer Mindeststundenprüfung unterzogen werden sollen.

Beispiel: Es wurde ein Wert für die Stunden von 6,5 Stunden ermittelt. Es ist eine Mindeststundenprüfung auf Basis der Arbeitszeitposten definiert worden. Für den betreffenden Feiertag hätte der Mitarbeiter laut Arbeitszeitmodell 7 Stunden arbeiten sollen. In diesem Fall wird der Feiertag auf mit 7 Stunden ausbezahlt.

Satzberechnung

Basis für Feiertagssatz

Die Einrichtung der Basis für den Feiertagssatz steuert, wie die Ermittlung des zu zahlenden Stundensatzes erfolgen soll.

Hierbei stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Tarif

Der Stundensatz wird aus der Leistungsart, dem Tarifvertrag und der Entgeltgruppe des Mitarbeiters ermittelt.

Leistungsart

Die Ermittlung des Stundensatzes erfolgt durch den Leistungsartenposten aus der hinterlegten Leistungsart. Die Option kann beispielsweise genutzt werden, um den Stundensatz aus dem Durchschnittsstundensatz zu ermitteln.

Wird hierzu kein Stundensatz ermittelt, wird über die Tarifleistungsart aus dem Tarif der Stundensatz ermittelt.

Keine

Bei dieser Option erfolgt keine Satzermittlung und dementsprechend auch keine Bezahlung des Feiertages. Diese Option ist nur sinnig, wenn die Stunden für den Feiertag aber keine Bezahlung, bspw. bei Gehaltsempfängern, erfolgen soll.

Leistungsart für Tariflohn

Die hinterlegte Leistungsart wird genutzt, um in Abhängigkeit von der Einstellung Basis für Feiertagssatz direkt aus dem Tarifvertrag, oder ggf. eines Durchschnittsstundensatzes mit Hilfe der angegebenen Leistungsart einen Stundensatz zu ermitteln. Die Leistungsart ist in diesem Fall eine Art Fallback.

Leistungsart (Satz)

Wurde die Option Basis für Feiertagssatz auf Leistungsart eingerichtet, muss die entsprechende Leistungsart gewählt werden, aus deren Leistungsartenposten der Satz ermittelt werden soll.

Mindestlohnprüfung

Mindestlohnprüfung (Einstellung)

Die Mindestlohnprüfung dient als Abgleich zwischen dem ermittelten Stundensatz und ggf. vereinbarten Tarif- oder Mitarbeiterlohnvereinbarungen.

Hierbei stehen folgende Optionen zur Verfügung:

Keine

Es erfolgt keine Mindestlohnprüfung. Es wird in diesem Fall der ermittelte Stundensatz laut Feiertagsermittlung berücksichtigt.

Mitarbeiterlohn

Es erfolgt eine Mindestlohnprüfung. Als Grundlage dienen die Lohnregeln am Mitarbeiter, welche mit der Leistungsart zum Mindestlohn angelegt wurden.

Beispiel: Es wird ein Durchschnittsstundensatz von 12,34 € ermittelt. Am Mitarbeiter wurde eine Lohnregel für die Leistungsart Vorarbeiterstunden von 13,56 € hinterlegt. In diesem Fall wird als Stundensatz der Mitarbeiterlohn verwendet.

Tariflicher Mindestlohn

Es erfolgt eine Mindestlohnprüfung. Als Grundlage dient die Leistungsart zum Mindestlohn, der Tarifvertrag des Mitarbeiters, sowie die Entgeltgruppe zur Mindestlohnprüfung.

Beispiel: Es wird ein Durchschnittsstundensatz von 12,34 € ermittelt. Der Tarifliche Mindestlohn liegt bei 11,00 €. In diesem Fall wird als Durchschnittsstundensatz verwendet.

Leistungsart (Mindestlohnprüfung)

Für die Mindestlohnprüfung muss eine entsprechende Leistungsart erfasst werden, aus welcher in Abhängigkeit der Option Mitarbeiterlohn oder Tariflicher Mindestlohn der Stundensatz ermittelt werden soll.