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Anstellung stornieren

Um eine Erst - Anstellung oder auch einen Wiedereintritt zu stornieren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Anstellung wieder storniert werden.

Stornierung einer Erstanstellung

Eine Erstanstellung kann nur storniert werden, solange keine Echtbewertung vorhanden ist. Wurde bereits ein Monatsabschluss für den Mitarbeiter durchgeführt, kann die Anstellung nicht mehr storniert werden.

Sind keine Echtbewertungen vorhanden, werden folgende Daten zurückgesetzt bzw. geändert:

  • Löschen aller Stammdatenkorrekturen
  • Löschen aller Bewertungen
  • Zurücksetzen des Bewertungsstatus auf offen
  • der Mitarbeiterstatus wird auf "in Bearbeitung" gesetzt
  • die Einsätze werden in den Status "in Bearbeitung" gesetzt

Bei Bedarf kann anschließend der Mitarbeiter geändert oder gelöscht werden.

Achtung

Die offenen Einsätze müssen manuell bearbeitet werden.

Stornierung eines Wiedereintritts

Eine Erstanstellung kann nur storniert werden, solange keine Echtbewertung vorhanden ist. Wurde bereits ein Monatsabschluss für den Mitarbeiter durchgeführt, kann die Anstellung nicht mehr storniert werden.

Sind keine Echtbewertungen vorhanden, werden folgende Daten zurückgesetzt bzw. geändert:

  • Löschen aller Stammdatenkorrekturen nach dem neuen Wiedereintritt
  • Löschen aller Bewertungen nach dem neuen Wiedereintritt
  • zurücksetzen des Bewertungsstatus auf offen

In Falle einer Stornierung eines Wiedereintritts muss der Mitarbeiter trotzdem bewertet werden. In diesem Fall entsteht für den Monat eine Leerbewertung ohne Leistungsartenposten.