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Mitarbeiter Fehlzeit erfassen

Die Fehlzeiterfassung dient zur Erfassung von Urlaub, Sonderurlaub, Krank, Zeitausgleich und anderen Fehlzeiten. Die Fehlzeiten für die Mitarbeiter werden mit einem Fehlzeitengrund in den Mitarbeiter Fehlzeiten erfasst.

Urlaub

Grund = URLAUB Startdatum = 20.12. Endedatum = 28.12.

Die Zeiträume werden immer vollständig und zusammenhängend erfasst. Die Bezahlung und tatsächlichen Tage werden mit Hilfe des Fehlzeitberechnungsmodell an der Fehlzeit bei der Bewertung ermittelt.

Ablauf

Erfassung und Bewertung von Fehlzeiten

Alle Fehlzeiten eines Mitarbeiters sind in den Fehlzeiten zu erfassen. Wird für den Fehlzeitentag im Erfassungsregister für die am Fehlzeitengrund eingerichtet Leistungsart eine Erfassung vorgenommen, erfolgt keine Bewertung der Fehlzeit. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Basis der Informationen im Erfassungsregister.

Beispiel: Erfassung von Urlaub vom 20.12. - 28.12., wobei an der Fehlzeit die Leistungsart 3020 - Bezahlung Urlaub hinterlegt wurde. Am 22.12. erfolgt eine Erfassung im Mitarbeiter Erfassungsregister mit der Leistungsart 3020 mit 5 Stunden und einem Satz von 12,- €. In diesem Fall wird die Fehlzeit bewertet vom 20. - 21.12. und vom 23. - 28.12.

Wurde bereits für den aktuellen Bewertungsmonat eine Bewertung vorgenommen, wird durch die Erfassung bzw. Korrektur der Fehlzeit diese wieder zurückgesetzt bzw. eine Aufrollung in den Vormonat bzw. die Vormonate erzeugt.