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Tarif - Automatische Pausenreglungen

Über die automatische Pauseneinstellungen kann definiert werden, ab welcher Arbeitszeit eine automatische Pausenermittlung bzw. Kürzung der Arbeitszeit erfolgen soll.

Achtung

Die Pausenermittlung bzw. Kürzung erfolgt nur, wenn diese in der globalen Einrichtung eingerichtet wurde. Ebenso muss der Eintrag im Erfassungsregister das Merkmal Automatische Pausenermittlung aufweisen.

Ab Arbeitszeit

Über dieses Feld definieren Sie ab welcher Menge eine Prüfung auf Pausenzeiten erfolgen soll.

Hinweis

Als Basis für die Kürzung werden die Leistungsartenposten und nicht die Einträge im er Erfassungsregister herangezogen.

Beispiel: Es wurden 8 Stunden als Ab Arbeitszeit eingerichtet. Die Erfassung ist von 10 - 19 Uhr, es wird eine Menge von 9 Stunden ermittelt, damit erfolgt eine Pausenprüfung. Die Erfassung ist von 18 - 04 Uhr. Er werden jeweils 06 und 04 Stunden ermittelt. Es erfolgt keine Pausenprüfung.

Mindestpausenzeit

Über dieses Feld wird die Pausenmenge vorgegeben, welche erfüllt sein muss.

Beispiel: Die Pausenprüfung ist auf Grund der Eingabe aktiv, da eine Eingabe von 9 Stunden erfolgt sind. Es wurde eine Mindestpausenzeit von 0,75 Stunden vorgegeben. Ist die erfasste Pausenmenge geringer, wird diese bis zum Mindestpausenzeit aufgefüllt.