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9320 - Urlaubskorrektur Behinderung

Auf dieser Leistungsart wird der Urlaubsanspruch aus einer Behinderung des Mitarbeiters aus den Leistungsarten 9315 - Monatlicher Urlaubsanspruch Behinderung(LONG) und 9317 - Urlaubsanspruch Behinderung für den Rest des Jahres zusammengerechnet.(SHORT)

Hierbei wird immer der monatliche Anspruch seit Jahresbeginn und der aktuelle Wert der Leistungsart 9317 herangezogen. Hat sich der Anspruch zum Vormonat verändert, wird die Differenz auf der Leistungsart 9320 jeweils als Zu- oder Abgang festgeschrieben.